Oder 150 € Meisterfon-Guthaben — deine Entscheidung. Kein Limit, keine Hürden, kein komplizierter Kleinkram.
Auf der Baustelle, beim Stammtisch, beim Grillen — wo du willst. Wir machen keine Vorschriften, wie du Leute zu uns bringst.
Im Bestellformular gibt’s ein Feld: „Wer hat dich empfohlen?“ Da tippt er dich rein. Das reicht. Kein Link-Geraffel, kein Promo-Code, kein Login.
Nur Jahresabos zählen fürs Referral — Monatsabos sind ausgenommen.
100 € Überweisung. Oder 150 € Guthaben auf dein Meisterfon-Abo — dann zahlst du die nächsten drei Monate nix. Deine Wahl.
Dein Kollege hat 30 Tage Geld-zurück-Garantie. Dann kommt 30 Tage Puffer, damit wir sicher wissen: Der bleibt. Erst dann zahlen wir aus.
Heißt für dich: Du kriegst dein Geld, wenn’s sicher ist. Nicht vorher, nicht später.
So oft du willst. Wirklich.
Es gibt kein Limit. Keine Deckelung. Kein Kleingedrucktes bei der Anzahl.
Ein Handwerker, der Meisterfon ein paar Jahre nutzt, ist uns deutlich mehr wert als 100 €. Dich dafür zu belohnen, dass du uns jemanden bringst, ist für uns ein Geschäft — nicht Wohltätigkeit. Wir geben das Geld gern.
Gemeinsam wachsen ist besser als gegen Facebook-Ads verbrennen.
Schick deinem Kollegen einfach diesen Link → meisterfon.de. Wenn er bestellt, nennt er dich im Formular. Fertig.
Jetzt anrufen: 089 4143 2183 Oder schreib an paul@ppj.venturesVeranstalter des Empfehlungsprogramms ist die PPJ Venture Labs UG (haftungsbeschränkt), Hohenzollernstraße 30, 80801 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 308771, USt-ID DE460002167, vertreten durch den Geschäftsführer Paul Koch.
§1 Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die eine Empfehlung für Meisterfon aussprechen. Geschäftsführer, Gesellschafter, Mitarbeitende der PPJ Venture Labs UG und mit diesen im Sinne des §15 AktG verbundenen Unternehmen sowie deren Angehörige sind ausgeschlossen.
§2 Ablauf der Empfehlung
Eine gültige Empfehlung liegt vor, wenn kumulativ folgende Bedingungen erfüllt sind: (a) Ein Neukunde schließt ein kostenpflichtiges Jahresabonnement mit Meisterfon ab und gibt dabei im dafür vorgesehenen Feld den vollständigen Namen des Empfehlenden an. (b) Der Neukunde war zuvor weder selbst noch über seinen Betrieb Kunde bei Meisterfon. (c) Der Neukunde ist nach Ablauf von 60 Tagen ab Vertragsabschluss noch aktiver, zahlender Kunde und es liegt keine Kündigung, kein Widerruf und keine Rückbuchung vor.
§3 Prämienhöhe und Wahlrecht
Voraussetzung für jede Prämie ist, dass der Geworbene ein Jahresabonnement bei Meisterfon abschließt. Monatsabonnements sind vom Empfehlungsprogramm ausgenommen. Pro gültiger Empfehlung erhält der Empfehlende wahlweise: 100 € Barauszahlung per Überweisung, oder 150 € Meisterfon-Guthaben, das mit künftigen Rechnungen des Empfehlenden verrechnet wird. Das Wahlrecht wird pro Empfehlung einzeln ausgeübt und ist nach Auszahlung bzw. Gutschrift nicht mehr änderbar.
§4 Auszahlung
Die Prämie wird frühestens 60 Tage nach Vertragsabschluss des Geworbenen ausgezahlt bzw. gutgeschrieben. Voraussetzung ist, dass der Vertrag des Geworbenen zu diesem Zeitpunkt aktiv und ungekündigt besteht. Bei Barauszahlung übermittelt der Empfehlende seine Bankverbindung auf Anforderung per E-Mail an paul@ppj.ventures.
§5 Keine Mengenbegrenzung
Es besteht kein Limit für die Anzahl gültiger Empfehlungen pro Empfehlendem.
§6 Ausschluss bei Missbrauch
Die PPJ Venture Labs UG behält sich vor, Empfehlungen abzulehnen und bereits geleistete Prämien zurückzufordern, wenn ein Missbrauchsverdacht besteht — insbesondere bei: (a) Selbstempfehlungen, (b) Empfehlungen an Personen, die mit dem Empfehlenden unter derselben Rechnungs- oder Lieferadresse geführt sind oder dem gleichen Betrieb angehören, (c) künstlich erzeugten oder gekauften Accounts, (d) systematischer Ausnutzung der 30-Tage-Rückgabefrist. Zum Abgleich werden Rechnungsadresse, IBAN, Geräte-Fingerprint und IP-Adresse im erforderlichen Umfang verarbeitet (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — berechtigtes Interesse zur Betrugsprävention).
§7 Steuerliche Behandlung
Die Prämie wird als Bruttobetrag ausgezahlt bzw. gutgeschrieben. Sämtliche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten trägt ausschließlich der Empfehlende. Die PPJ Venture Labs UG stellt dem Empfehlenden auf Wunsch einen Auszahlungsbeleg zur Verfügung.
§8 Widerruf und Änderungen
Die PPJ Venture Labs UG behält sich vor, das Empfehlungsprogramm jederzeit zu ändern, auszusetzen oder einzustellen. Bereits nach gültiger Empfehlung entstandene Prämienanspüche bleiben unberührt.
§9 Datenschutz
Die im Rahmen des Programms erhobenen Daten (Name des Empfehlenden, Vertragsdaten des Geworbenen, Bankverbindung zur Auszahlung, ggf. Geräte-/IP-Daten zur Betrugsprävention) werden ausschließlich zur Abwicklung der Prämie sowie zur Missbrauchsprävention verarbeitet. Details siehe Datenschutzerklärung.
§10 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Der Rechtsweg ist nicht ausgeschlossen.